Notbetreuung im Kreis Steinfurt. Wichtige Infos!
Die Umsetzung der NRW-Informationen für den Kreis Steinfurt: Die Notbetreuung ist bereits ab Montag, 16.03.2020, gewährleistet.
Im Kreis Steinfurt ist es zwingend nötig, das Formular zur Notbetreuung entsprechend auszufüllen und an die bekannte Adresse: [notbetreuung(at)kreis-steinfurt.de] zu senden:
Der örtliche Fachdienst Jugend und Familie (Ehemalig: Jugendamt) entscheidet über den Antrag. Erst mit der ausgesprochenen Genehmigung darf das Kind die Notbetreuung aufsuchen.